Rücktrittsrecht beim Stromanbieterwechsel von Verbrauchern

Viele Interessenten für einen Stromanbieterwechsel sind unsicher, ob sie auch beim Stromanbieterwechsel ein Rücktrittsrecht haben? Diese Frage kann eindeutig mit ja beantwortet werden, denn auch für einen online Stromanbieterwechsel gelten die gesetzlichen Fristen des BGB für Fernabsatzgeschäfte. Dazu muss ein solcher Wiederruf schriftlich erklärt werden.

Aber Achtung eine Widerrufsrecht steht nur privaten Stromkunden zu und nur dann, wenn das Geschäft nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit geschlossen wurden. Auch darf sich ein privater Käufer nicht zuvor als geschäftlicher Kunde angemeldet haben, so geschehen in einem aktuellen Rechtsfall bei der B2B Technologies Chemnitz GmbH , hier hatte sich ein Privatmann als gewerblicher Kunde an einem Portal angemeldet um bessere Einkaufskonditionen zu erhalten.

Also nochmals im Klartext, volles Widerrufsrecht für private Stromverbraucher oder Stromkunden, die ihren Stromvertrag über einen Online-Stromvergleichsrechner abgeschlossen haben und dabei wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.